Neue Psychotherapierichtlinie I

Ab dem 01.04.2017 tritt eine neue Psychotherapierichtlinie im Zuge des Versorgungsstärkungsgesetztes in Kraft. Letztlich ist es das Ziel der neuen Richtlinie, die psychotherapeutische Versorgungssituation zu verbessern. Die wesentlichen Neuerungen möchte ich in diesem und weiteren Blogs ausführen.

Telefonische Sprechstunde: ab April müssen Psychotherapeuten mit einem vollen Versorgungsauftrag eine telefonische Sprechstunde im Umfang von 200 min (bei halbem Kassensitz:100min) anbieten. Diese Sprechzeit kann gestückelt werden, wobei eine Einheit nicht kürzer als 25min sein darf. Jeder Psychotherapeut muss seine telefonische Erreichbarkeit bei der Kassenärztlichen Vereinigung angeben. Sie können also ab April davon ausgehen, dass die meisten Psychotherapeuten – zumindest zu ihren angegebenen Sprechzeiten – telefonisch besser erreichbar sein werden.

Psychotherapeutische Sprechstunde: zusätzlich zur telefonischen Sprechstunde müssen wir Behandler eine psychotherapeutische Sprechstunde anbieten. Bei Therapeuten mit einem vollen Kassensitz beträgt der Umfang 100min (halber Sitz: 50min). Diese Zeiten können als offene oder Bestell-Sprechstunde angeboten werden. Ich gehe davon aus, dass die meisten Kollegen sich für Letzteres entscheiden.

Diese Sprechstunde dient der Abklärung, ob eine behandlungswürdige Störung vorliegt und/oder ob andere Maßnahmen zusätzlich bzw. alternativ angezeigt sind. Je Patient sind maximal drei Termine im Rahmen dieser Maßnahme möglich. Am Ende erhalten Sie eine allgemeine Patienteninformation, in der Sie über Ihren Anspruch als gesetzlich Versicherter auf Psychotherapie, zum Antragsverfahren und zu den zugelassenen Psychotherapieverfahren informiert werden. Außerdem erhalten Sie eine sog. individuelle Patienteninformation ausgehändigt. Auf diesem Blatt finden Sie das Ergebnis der Sprechstunde(n): eingetragen werden die wahrgenommenen Termine, die Diagnosen und Verdachtsdiagnosen sowie evtl. Empfehlungen für weitere diagnostische Abklärungen. Vor allem finden Sie auf der individuellen Patienteninformation die Hinweise, welche psychotherapeutischen Maßnahmen oder andere Hilfsangebote empfohlen werden. Diese Empfehlungen der individuellen Patienteninformation sind für Sie nicht bindend.

In der Sprechstunde werden Sie vom Psychotherapeuten auch die Information bekommen, ob überhaupt und ab wann eine Behandlung in seiner Praxis möglich ist. Mit der ausgehändigten Empfehlung können Sie sich aber auch an einen Behandler wenden, der Ihnen u.U. schneller einen Therapieplatz anbietet.

Mit dem Angebot der psychotherapeutischen Sprechstunde gehe ich davon aus, dass Sie ab April schneller einen Erstkontakt bei einem Psychotherapeuten bekommen werden. Insofern werden Sie schneller erfahren, ob Psychotherapie bei Ihnen überhaupt indiziert ist oder andere Maßnahmen geeigneter wären bzw. zusätzlich in die Wege geleitet werden sollten. Das empfinde ich als echte Verbesserung der Versorgungssituation für Menschen mit psychischen Problemen. Ich bezweifle allerdings, dass Sie nach den Sprechstunden schneller in eine ambulante Behandlung kommen. Denn die Anzahl der niedergelassenen Psychotherapeuten ist im Zuge der neuen Psychotherapierichtlinie nicht erhöht worden.

Wohl aber ist unser Leistungsspektrum erweitert worden. Zusätzlich können wir nämlich eine sog. psychotherapeutische Akutbehandlung anbieten. Diese Maßnahme und auch wie Sie die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen nutzen können, um schneller zu einem Erstgespräch zu kommen, erkläre ich im nächsten Blog.