Wenn Sie auf der Suche nach einem Psychotherapeuten sind, dann können Sie sich ab dem 1. April 2017 auch an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Diese Stelle wird Ihnen dann einen Psychotherapeuten im Umkreis von 30 km um Ihren Wohnort nennen. An diese Praxis können Sie sich dann während der telefonischen Sprechzeit wenden. Der Kollege oder die Kollegin wird Ihnen dann innerhalb von vier Wochen einen Termin für ein Erstgespräch anbieten. Für Sie ist dabei wichtig zu wissen, dass Sie bei der Terminservicestelle keinen Wunsch-Therapeuten angeben können.
Wir Psychotherapeuten bekommen die Patienten der Reihe nach zugewiesen. Überdies muss der genannte Kollege Ihnen auch keinen Wunsch-Termin anbieten, sondern ein Termin, der in seine Praxisabläufe passt. Sollte der vorgeschlagene Termin Ihnen nicht passen, dürfen Sie einen weiteren Vorschlag ablehnen. Wenn Sie die dritte Terminofferte auch ablehnen, dann müssen Sie sich wieder an die Terminservicestelle wenden. Diese beiden Einschränkungen sind gemacht worden, um die 4-Wochen-Frist einzuhalten.
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